Die zutreffende Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Aufgabe des handelsrechtlichen Jahresabschlusses ist die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögen-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens.
Die Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Normen zur Rechnungslegung und etwaiger ergänzenden Bestimmungen durch Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung ist unsere Aufgabe.
Gesellschafter, Kreditgeber, Mitarbeiter, Geschäftspartner oder die Öffentlichkeit möchten verlässliche Informationen.
Unser Ziel ist es, im Rahmen der Ordnungsmäßigkeitsprüfung des Jahresabschlusses die Verlässlichkeit dieser Informationen im Interesse des Mandanten sicherzustellen und daneben als Rückkopplung aus den Erkenntnissen der Abschlussprüfung postive Beratungsimpulse geben zu können.
Neben gesetzlicher Abschlussprüfungen führen wir auch freiwillige Abschlussprüfungen aller Rechtsformen, z. B. auch Stiftungen, durch.