Wie streiten auch für Ihr Recht
Leider besteht nicht immer Einvernehmen mit der Finanzbehörde in der Bewertung steuerlich relevanter Sachverhalte.
Bei fehlendem Konsens oder gar im Streitfall nehmen wir daher für Sie die Vertretung vor den Finanzbehörden und bei den Finanzgerichten wahr.
Ob Erörterungstermin, Anträge, Einspruch oder Klage vor dem Finanzgericht - aufgrund unserer Erfahrung aus über 80 Jahren Steuerberatung gehört es zu unserer routinemäßigen Aufgabe eine solche Vertretung zu übernehmen, welche für einen Ungeübten aufgrund notwendigem Fachwissen in Steuerrecht sowie Verwaltungsrecht mit zahlreichen, riskanten Hürden verbunden ist.