Grundsteuer-Reform: Um was geht es?
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bereits 2018 aufgegeben, die Bewertung von Grundstücken im Zusammenhang mit der Grundsteuer neu zu regeln. Hintergrund ist die als verfassungswidrig eingestufte Einheitsbewertung, die auf Werten aus dem Jahr 1964 (bzw. in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935) beruht. Somit kann es aktuell zu einer unterschiedlichen Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken kommen.
Mit der Reform der Grundsteuer möchte der Gesetzgeber unter anderem diese Ungleichheit beseitigen, ohne die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Dafür muss der für die Grundsteuer maßgebliche Grundstückwert neu festgestellt werden. Ab dem Jahr 2025 sollen darauf basierend neue Grundsteuerbescheide ergehen. Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 01.01.2022 zugrunde gelegt.
Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Sie werden voraussichtlich im Frühjahr 2022 durch Allgemeinverfügung der Finanzverwaltung aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf elektronischem Weg abzugeben. Wenn Sie ein oder mehrere Grundstücke besitzen, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung und Abgabe dieser Feststellungserklärung.
Bei der Bewertung gelten unterschiedliche Regelungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Besonderheiten für die jeweilige Art der Nutzung. Darüber hinaus können je nach Bundesland unterschiedliche Bewertungsregelungen gelten. Welches Modell für die Bewertung Ihres Grundstücks anzuwenden ist, hängt damit auch davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück belegen ist.
Wie können wir Sie unterstützen?
Gerne erstellen wir für Ihr(e) Grundstück(e) die notwendigen Erklärungen und übernehmen für Sie die elektronische Übertragung ans Finanzamt unter Beachtung der Fristen.
Damit wir Sie adäquat beraten und planen können, kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu. Obwohl die elektronische Abgabe der Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte bei den Finanzämtern planmäßig erst ab dem 1.7.2022 möglich sein wird, möchten wir Sie dennoch um eine Rückmeldung bis zum 15.04.2022 bitten, wenn Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.